§ 1 - Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Patienten.
Die Praxis behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
§ 2 - Dienstleistungsvertrag
Es kommt bei einer Terminvereinbarung mit der Praxis ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
§ 3 - Terminvereinbarung
Termine können persönlich, per Telefon oder Email vereinbart werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.
§ 4 - Terminverschiebungen, Stornogebühren
Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Aus diesem Grunde müssen Terminabsagen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe des derzeit gültigen Behandlungspreises zu zahlen.
§ 5 - podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fallen demnach ebenfalls die Kosten gemäß der Behandlungsbuchung ( siehe § 4) an, die privat beglichen werden müssen.
§ 6 - Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus eine Hausbesuchspauschale fällig.
§ 7 - Gutscheineinlösung
Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.
§ 8 - Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
§ 9 - Datenschutz
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen. Innerhalb des Praxisteams, werden behandlungsrelevante Informationen, ausgetauscht. Daten können schriftlich sowie digital und als Bilddokument dokumentiert werden. Der Patient erklärt sich zu den aufgeführten Dokumentationswegen einverstanden. Personenbezogene Daten wie Name und Emailadresse, die auf dieser Seite zum Zweck der Kommunikation erhoben werden, erfolgen stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann, ein lückenloser Schutz der Daten ist vor dem Zugriff durch Dritte nicht gewährleistet.
§ 10 - Haftungsausschluss
Die Podologische Praxis Perk-Meisterernst wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Podologische Praxis Perk-Meisterernst übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 11 - Rücktrittsrecht Praxis
Die Podologische Praxis Perk-Meisterernst ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient gegen die vorliegenden AGBs verstößt. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 12 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGBs innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.
§ 13 - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Podologischen Praxis Perk-Meisterernst in Dorsten.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Dorsten in Nordrhein-Westfalen.
Fassung vom 01.12.2015